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   VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 5/73   

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VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 5/73 (https://dejure.org/1974,3005)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28.06.1974 - Lv 5/73 (https://dejure.org/1974,3005)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28. Juni 1974 - Lv 5/73 (https://dejure.org/1974,3005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses saarländischer Gemeinden zu einer Einheitsgemeinde i.R.d. Gesetzes zur Vorbereitung der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland (GVRG); Verstoß der Auflösung einer Gemeinde i.S.d. § 14 S. 1 des Gesetzes Nr. 986 zur ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses saarländischer Gemeinden zu einer Einheitsgemeinde i.R.d. Gesetzes zur Vorbereitung der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland (GVRG); Verstoß der Auflösung einer Gemeinde i.S.d. § 14 S. 1 des Gesetzes Nr. 986 zur ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit

    Das hat der Verfassungsgerichtshof aus AnlaB der Gebietsrefor!n 1973/74 mit Blick auf die seinerzeit geltenden Art. 122, 123, 127 SVerf a.F. mehrfach ausgesprochen Urteile des Ver- fassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 4/73 -Lv 5/73 -, -,.

    Dies zusammengenommen schließt die Annahme aus, dem Gesetzgeber sei vor Verabschiedung der angegriffenen Regelung auch nur einer der dafür beachtlichen Urnstãnde verborgen geblieben dazu auch Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 - Lv 5/73 -.

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, ob gerade-d-ie Begründung des ursprüngl i chen Gesetzentwurfs der Landtagsfraktionen in dieser Hinsicht vollstãndig und frei von Irrtümern war dazu ohnehìn einschrnkend Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1-9-74 Lv 4/73 - und - Lv 5/73 -, doch sind auch insoweit -.

    Von daher ist von Verfassungs wegen riichts dagegen einzuwenden, daB der Gesetzgeber dem geäußerten Rückkehrwillen der Mehrheit der Bewohner vón Bayerisch Kohlhof überhaupt Beachtung geschenkt zur grundsätzlichen Bedeutung des BUrgerwillens in díesem Zusammenhàng Urteil des Verfassungsge- richtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 5/73 - - und ihm im weiteren,einer allgemeinen Tendenz zur wieder verstärkten Rücksichtnahme auf gemeindliches Eigenleben und Traditionen folgend, 1985 gröBere Be- deõtarig beigeniessen hat als dem bereits 1973 zutage getretenen Widerstand gegen die Abtrennung dieses Ortsteils von Limbach.

    Für den miter darauf gründenden Regelung verfoìgten Zweck war die getroffene Maßnahrne, und zwar gerade iri ihrer Beschränku-n-g-auf die bebaute und bewohnte Ortslage von Bayerisch Kohlhof sowie deren unrnittelbares Umland, offen- kundig auch geeignet und - von dem insoweit rnaßgeblicheri Stand- punkt des Gesetzgebers her gesehen Urteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 28. Juni 1974 - Lv 5/73 - BVerfG, Beschlúß vom 27. Novemb 1978 - 2 BvR 165/75 -, E 50, 50, 55 - zugleich erforderlich, weil eine anderweitige Mg1ichkeit zur Erreichung des arigestrebten Zieles nicht ersichtlich ist.

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